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Befürworter von
Softwarepatenten sagen:
Wir sagen dazu:
   



"Patente wirken sich innovationsfördend aus. Das Patentsystem in Europa hat in der Vergangenheit gut für uns funktioniert. Warum soll ein Ausschluss von Erfindungen im Bereich der Datenverarbeitung stattfinden?"

"Dies mag vielleicht im klassischen ingenierwissenschaftlichen Bereich zutreffen. Für Innovationen im Softwarebereich gelten jedoch andere Regeln. Verschiedene Studien belegen, dass Patente auf Software die Innovation hemmen und die Volkwirtschaft schädigen. Unter den gegenwärtigen Bedingungen hingegen arbeitet die Softwarebranche in Europa sehr erfolgreich und innovativ."


Begründung unseres Standpunktes:

   • Es gibt kein allgemeines "Grundrecht" auf Patente für Entwicklungen, die sich wirtschaftlich verwerten lassen. Das Patentrecht ist ein Rechtsinstrument, das in bestimmten Fällen Eingriffe in den freien Markt in Form von Monopolen erlaubt. Diese Entscheidung muss aber vom Gesetzgeber auf Basis des Nutzens für die Volkswirtschaft getroffen werden.
 • Streng genommen gibt es keinen wissenschaftlichen Beweis dafür, dass sich Patente in allen Bereichen innovationsfördernd auswirken. Verschiedenen Studien* belegen aber, dass Softwarepatente die Innovation hemmen und die Volkswirtschaft schädigen.
 • Es gibt gravierende Unterschiede zwischen Softwareentwicklungen und Erfindungen im klassischen Ingenieursbereich. Auch wenn sich durch Software technische Geräte steuern lassen, bleibt sie doch vom Wesen nichttechnisch, genauso wie eine Bedienungsanleitung. Nicht ohne Grund wird Software nach bisherigem Recht den "Werken der Literatur" gleichgestellt.
 • Software-Innovation geschieht im Vergleich mit anderen Wirtschaftsbereichen in einem deutlich erhöhten Umfang parallel und aufeinander aufbauend. Softwarepatente sind typischweise sehr allgemein gefasst und blockieren so den Zugang zu grundlegenden vorangegangenen Entwicklungen und den Wettbewerb um die besser realisierte Implementierung. Dieser Wettbewerb ist aber der Motor der Softwareinnovation.
 • Ein Patentschutz für die Dauer von 20 Jahren ist zudem für Softwareprodukte, die in der Regel einen Lebenszyklus von ein bis drei Jahren haben, viel zu lang. Damit wären bis zu zwanzig Generationen eines Produkts mit einem staatlichen Monopolschtz versehen. Hinzu kommt die Dauer der Patentanmeldung, die mehrere Jahre dauern kann.
 • Die Softwarebranche in Europa ist unter den bisherigen Rahmenbedingungen des Urheberrechts sehr erfolgreich. Es gibt daher volkswirtschaftlich gesehen keinen Anlass für eine Ausweitung der Patentierbarkeit auf den Softwarebereich.
 • Statt Investitionen in die Beratungsleistungen von Patentanwälten zu tätigen, die den wesentlichen Teil der Kosten bei einer Patentanmeldung ausmachen, sehen die meisten Unternehmen mehr Sinn darin, die Mittel in die Beschäftigung von Mitarbeitern zu investieren, zur Erhöhung der tatsächlichen Innovation und damit der Vergrößerung des Wettbewerbsvorspunges.

* Studien:
MIT (2000) "Sequential innovation, patents, and imitation."
Deusche Bank Research(2004): "Current Issues: More growth for Germany"
Dr. Joachim Henkel: "Zuviel schutz schadet nur"


 

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