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Konsultation "ICT Taskforce" der Generaldirektion Unternehmen

Im Oktober 2005 rief die Generaldirektion Unternehmen & Industrie im Rahmen der „Industrial Policy“ der EU-Kommission die Initiative "ICT Taskforce" ins Leben.

Hierin ging es um die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen durch Integration von Informations- und Kommunikationstechnologie sowie um die Optimierung der Rahmenbedingungen für europäische Unternehmen in der Informations- und Kommunikationsbranche. Genanntes Ziel der ICT Taskforce ist es, Hindernisse für die Wettbewerbsfähigkeit dieser Branche zu identifizieren und Empfehlungen an Mitgliedsstaaten zu deren Überwindung auszusprechen.

In sechs Arbeitsgruppen sollten die Interessen aller beteiligten Parteien sondiert und gemeinsam notwendige Maßnahmen für die Gestaltung günstigerer Rahmenbedingungen für geschäftliche Tätigkeiten in der EU herausgearbeitet werden. Die Zusammensetzung der Arbeitsgruppen sah eine ausgewogene Beteiligung von Vertretern der Industrie und anderen Interessengruppen vor. Insbesondere sollte auch die Perspektive kleiner und mittlerer Unternehmen berücksichtigt werden. (siehe ICT Taskforce-Protokoll vom 17.01.2006)

Im Rahmen unserer Teilnahme als Initiative kleiner und mittelständischer Unternehmen in der Arbeitsgruppe "Geistiges Eigentum und Wettbewerbsfähigkeit" mussten wir allerdings die Erfahrung machen, daß die Position von KMU nicht gerne gehört wird, wenn sie mit den Interessen von Großunternehmen kollidiert:

Unter den unterschiedlichsten Vorwänden wurde von mehreren Seiten versucht, unsere weitreichende Kritik an der Softwarepatent-Erteilungspraxis des europäischen Patentamtes (EPA) und unsere strikte Ablehnung des European Patent Litigation Agreement (EPLA) aus dem Bericht der Arbeitsgruppe und des Abschlussberichtes der ICT Task Force herauszuhalten.

Die derart zustandegekommenen Ergebnisse sollen nun einen angeblichen Konsens der Arbeitsgruppe repräsentieren, berücksichtigen aber in Wirklichkeit nur die Meinung der involvierten Großunternehmen.

Konzerne erläutern die Bedürfnisse von KMU

Die angestrebte Ausgewogenheit der Teilnehmer der Arbeitsgruppen wurde in der praktischen Ausführung leider nicht erreicht. Die Kommission versäumte es trotz der genannten Themenstellung, für eine angemessene Präsenz von Vertretern kleiner und mittelständischen Unternehmen (KMU) in den Arbeitsgruppen zu sorgen. Auch ein Protestschreiben an die EU-Kommission von sechs Vereinigungen, die KMU-Interessen vertreten – unter ihnen patentfrei.de – brachte keine Änderung der Situation. Infolge dessen wurden die Arbeitsgruppen klar von Konzernvertretern oder ihnen nahestehenden Verbänden dominiert:

   • Unter den insgeamt 16 Firmen der 25 Repräsentanten der Task Force ("ICT Task Force members") finden sich neben 14 Großunternehmen nur zwei mittelständische Unternehmen, von denen nur eines in der Task Force aktiv war.
   • Großunternehmen stellten bei allen Arbeitsgruppen, sogar bei der Arbeitsgruppe "KMU und Unternehmertum", bei weitem die meisten Vertreter.
   • Insbesondere bemerkenswert war die Konzern-Dominanz bei der Besetzung der Arbeitsgruppe "Geistiges Eigentum und Wettbewerbsfähigkeit" ("WG2 / IPR"), in der sich patentfrei.de bei der Gestaltung des „Moduls E“ (Institutionelle Reform des Patentsystems) engagierte. Auch diese Arbeitsgruppe beschäftigte sich in ihren Themenbereichen mit den Erfordernissen von KMU. Nicht ein einziger der fünf Themenbereiche wurde jedoch in der Leitung an KMU der ITK-Branche übertragen.

Arbeitsgruppe "Geistiges Eigentum und Wettbewerbsfähigkeit"

Auch die Arbeitsgruppe "Geistiges Eigentum und Wettbewerbsfähigkeit" war durch die personelle Besetzung von Anfang an darauf ausgelegt, die Vorstellungen von Großunternehmen hinsichtlich der Änderung von Rahmenbedingungen zum "Schutz geistigen Eigentums", insbesondere hinsichtlich des Patentwesens, zum Ausdruck zu bringen:

   • Die Leitung der Arbeitsgruppe oblag zwei Mitarbeitern der Firma SAP, die sich bekanntermassen in Sachen Softwarepatentierung engagiert.
   • Die Erstellung des entscheidenden Abschnittes über die empfohlene Reformen des Patentsystems ("Modul E") wurden ebenfalls einem SAP-Mitarbeiter sowie einem Vertreter der Europäischen Patentorganisation übertragen.
   • Der Geschäftsführer des Linux-Distributors Mandriva, der als Co-Koordinator eingesetzt war, war ausser an der Gründungsversammlung der ICT Taskforce nicht aktiv in der Arbeitsgruppe beteiligt und kündigte am Ende Mandrivas Mitgliedschaft in der ICT Task Force. Obwohl die Nichtmitwirkung des Co-Koordinators bereits frühzeitig zu erkennen gewesen wäre, hat die Kommission es versäumt, einen Ersatz-Co-Koordinator zu benennen, um eine ausgewogene Leitung der Arbeitsgruppe zu gewährleisten.

Im Rahmen unserer Mitarbeit in der AG2 / IPR erlebten wir dann auch folgende Unregelmäßigkeiten, die wir auf die einseitige Koordination der Arbeitsgruppe zurückführen:

   • Es wurde vom Gruppenkoordinator zugelassen, daß nicht nur unsere EPLA-kritischen Beiträge, sondern auch die anderer Teilnehmer, die sich kritisch dazu äusserten, gekürzt, umgeschrieben oder unsachlich ergänzt wurden. Unsere eigenen EPLA-kritischen Beiträge wurden zeitweise sogar vollständig entfernt. Im Modul E (Institutionelle Reform des Patentsystems) wurden vom angeblichen Konsens der Gruppe abweichende Meinungen auf diskriminierende Weise in einer Sektion "Other Views" zusammengefasst.
   • Forderungen nach Änderungen des vorläufigen Berichts konnten, wenn überhaupt, nur durch Proteste bei der Kommission durchgesetzt werden, (vgl. auch unser Protokoll zu eingereichten Änderungsforderungen). Trotz Intervention durch die Kommission blieben die Verbesserungen unzureichend, da folgende Kernforderungen unberücksichtigt blieben:
  • Beibehaltung des Original-Wortlauts der Beiträge
  • Möglichkeit der Zuordnung von einzelnen Beiträgen zu Teilnehmern
  • gleichberechtigte Darstellung der sogenannten „Other Views“
  • Korrektur der Formulierungen, die einen Konsens der Gruppe suggerieren
  • Berücksichtigung aller Arbeitgruppenergebnisse, einschließlich der „Other Views“, in den Handlungsempfehlungen
   • In der einleitenden Zusammenfassung des Berichts war dagegen weiterhin von einem grundsätzlichen Konsens der Gruppe über die Verfolgung des EPLA die Rede, es wurde sogar eine entsprechende Handlungsempfehlung ausgesprochen. Unter den als "kontrovers" gelisteten Themen wird weder die EPLA Thematik noch die Kritik an der Praxis des europäischen Patentamts aufgeführt.
   • Dies führte soweit, daß einige Teilnehmer (Verbraucherverband BEUC, OpenSource-Konsortium ObjectWeb) ihre Beiträge aus der Gruppe zurückzogen, und andere sich dafür entschieden, keine Beiträge einzureichen, um dem Report nicht durch ihre Mitwirkung den Anschein von Legitimität zu geben (FFII).
   • Der vorläufige Entwurf des zusammenfassenden Gesamt-Abschlussberichts für alle 6 Arbeitsgruppen wurde regelmässig offiziell nur den Task Force Mitgliedern zum Kommentieren zugesendet, nicht aber den Mitgliedern der Arbeitsgruppen.
   • Obwohl die Fertigstellung des Gesamt-Abschlussberichts bereits für Montag den 27.11. vorgesehen war und er am 28.11. der Öffentlichkeit vorgestellt werden sollte, ließ der Koordinator mitteilen, daß der Bericht erst im Laufe des Dienstags den Mitgliedern der Arbeitsgruppe zugestellt werden sollte. Erst unser Protest bei der Kommission führte dazu, daß versprochen wurde, die Ergebnisse vor einer Veröffentlichung zuerst an die Arbeitsgruppenteilnehmer zu senden.

Abschlussbericht der ICT Taskforce und Endversion des Berichts der IPR-Arbeitsgruppe

Obwohl einige Teilnehmer der Arbeitgruppe, darunter patentfrei.de, FSFE und - vor dem Zurückziehen aller ihrer Beiträge - auch BEUC und Object Web in ihren schriftlichen Beiträgen deutliche Kritik gegen die Ausweitung des Patentrechts auf den Softwarebereich durch die Patenterteilungspraxis des Europäischen Patentamts EPA und gegen das umstrittene Streitregelungsystem European Patent Litigation Agreement (EPLA) geäußert hatten, fiel der offizielle Abschlußbericht überraschend positiv für das EPLA aus:

   • Weder in der Zusammenfassung (Executive Summary) des Berichts der IPR-Arbeitsgruppe noch im Abschnitt "Geistiges Eigentum" (Intellectual Property) des Taskforce-Gesamtberichts wird die Kritik an EPLA und EPA-Erteilungspraxis erwähnt (vgl. S. 2 bzw. S. 18 der jeweiligen Reports, Ausführungen unter "Further, the Group identified the following issues as being particularly controversial". Hier sind nur Meinungsunterschiede bzgl. Interoperabilität, Offene Standards, und Open Source Software aufgeführt.)
   • Stattdessen befürwortet der Taskforce-Gesamtbericht im Namen "der Gruppe" die Etablierung des EPLA. Dies ist besonders erstaunlich, da auf Seite 17 des Gesamtreports ausdrücklich betont wird: "In the absence of broad agreement, no major changes should be made to EU legislation in the IPR field until the various controversial issues are resolved".
   • Im Modul E des Berichts der IPR-Arbeitsgruppe wird im Namen der "Gruppe" sogar unverändert eine Empfehlung an die Kommission gerichtet, dem EPLA zügig beizutreten. Diese einseitigen Handlungsempfehlungen berücksichtigen in keiner Weise die in "Other Views" aufgeführte Kritik.

Hier hat die Patentlobby also wieder ganze Arbeit geleistet. Die europäische Patentorganisation, die schon den EPLA-Entwurf ursprünglich ausgearbeitet hat, war als offizieller Koordinator des Moduls E „Institutionelle Reform des Patentsystems“ auch in einer höchst einflußreichen Position an der Ergebnisfindung beteiligt. Durch die Art und Weise der Besetzung und Leitung der Arbeitgruppe konnten EPLA-kritische Stimmen erfolgreich unterdrückt und offiziell für EPLA-freundliche Ergebnisse gesorgt werden.

Die so zustandegekommenen Ergebnisse werden nun als offizielle Handlungsempfehlungen an die EU-Kommission und nationale Regierungen benutzt.

Die endgültigen Berichte wurden am 28.11. in Brüssel auf einer Konferenz der Kommission zum Thema "Der rechtliche Rahmen für E-Business und Innovation" der Öffentlichkeit vorgestellt und sind auch auf der Webseite der ICT Taskforce verfügbar.

Abschlussbetrachtung

Abschließend betrachtet stellt sich der ganze Vorgang als symptomatisch für die vom Lobbyismus geschüttelten EU-Gesetzgebungsverfahren dar. Vor der Kulisse großartiger Zielsetzungen zur Stärkung Europas `a la Lissabon-Agenda unternimmt die EU-Kommission zwar zahlreiche wohlklingende Projekte, wie diese ICT Taskforce im Rahmen der "Industrial Policy", scheitert bei deren gutgemeinten Durchführung aber an den Wirklichkeiten des vorherrschenden Wirtschafts-Lobbyismus der Großunternehmen.

Hier offenbaren sich strukturelle Schwächen in der Verfahrensweise für solche Ausschüsse. Nicht nur gemessen an den "Mindeststandards für Konsultationen" der EU, die eine differenzierte Repräsentation des gesamten Interessensprektrums vorschreiben, erscheint es suboptimal, wenn die Leitung von Arbeitsgruppen und die Moderation der Ergebnisse in der Hand von eindeutig interessenbehafteten Konzerndelegierten liegt. Im Sinne einer ausgewogenen und realistischen Berücksichtigung aller Interessen kann man sich hier nur mehr Neutralität wünschen.

Auch wenn unsere Position in der finalen Fassung des Berichts ihre Aufnahme wenigstens in Form der „Other Views“ gefunden hat, muß doch darauf hingewiesen werden, daß dies nur entgegen starken Widerstand und durch wiederholtes Eingreifen der Kommission geschehen ist. Angesichts dieser Zustände ist es heute mehr denn je notwendig, daß KMU verstärkt die Vertretung ihrer Interessen selbst in die Hand nehmen und deutlich ihre Stimme erheben.

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