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Softwarepatente in Europa - Worum geht es?

Die Debatte um Softwarepatente in Europa wird nun schon seit mehreren Jahren geführt. Obwohl die EU-Richtlinie über die sogenannten "computer-implementierten Erfindungen" 2005 durch das Europaparlament entschieden abgelehnt wurde, wird weiterhin versucht, Softwarepatente "durch die Hintertür" einzuführen. Im folgenden versuchen wir eine Zusammenfassung der Situation und der grundsätzlichen Gefahren.

Mario Ohoven
Präsident des BVMW
Bundesverband mittelständische Wirtschaft



"Softwarepatente laufen den Interessen der zumeist mittelständischen Softwareunternehmen in Deutschland diametral entgegen. Es droht der Verlust zehntausender Arbeitsplätze und ein massiver Innovationsrückgang bis hin zum völligen Innovationsstopp."

In Europa sind nach dem derzeit geltenden Gesetz Computerprogramme dem Urheberrecht unterstellt und grundsätzlich von der Patentierbarkeit ausgeschlossen. Trotzdem wurden vom Europäischen Patentamt (EPA) in den letzten Jahren 30.000-50.000 Softwarepatente erteilt. Patentiert wurden dabei überwiegend grundlegende und triviale Programmfunktionen, so dass bereits heute fast jede Software mit zahlreichen Patenten in Konflikt steht.

Damit ist eine Situation entstanden, in der die Inhaber dieser Patente nunmehr stark darauf drängen, neue Regelungen zu schaffen, um größeren Nutzen aus ihren Patenten ziehen zu können.

Mangels eindeutiger rechtlicher Grundlagen sind Softwarepatente in den Mitgliedstaaten der EU aber bisher nur sehr unsicher einklagbar. Der Erfolg einer solchen Patentklage hängt stark von individuellen Entscheidungen einzelner Gerichte ab.

Dr. Heiner Flocke
Vorsitzender patentverein.de e.V.



"90% der Patente entfallen auf 10% der Anmelder: damit muss man den Mittelstand - gepriesener Motor, Arbeitgeber, Ausbilder und Steuerzahler der Wirtschaft - als "patentfreie Zone" bezeichnen. Ein Missstand, den auch das Patentamt erkennt, aber nicht verhindert.

Zudem ist der innovative Mittelstand durch einen bereits für klassische Technikpatente möglichen Missbrauch des Patentwesens bedroht. Eine Legitimierung von Softwarepatenten, zudem abstrakt und von überlasteten Prüfern locker erteilt, würde diese Angriffsflächen schnell duplizieren.

Der Mittelstand hat das Recht in diesen zentralen Fragen gehört zu werden und er muss sich auf eine unabhängige Rechtsprechung verlassen können, die dann auch die Maßstäbe für Erfindungshöhe gemäß dem Patentgesetz zurecht rückt.


Als mittelständische Initiative in der Automatisierungstechnik kämpft der patentverein.de e.V. für Patentqualität und bietet seinen Mitgliedern Service in Patentfragen - und sucht für eine Mittelstands-"Patentlösung" den Dialog mit den Ämtern und der Politik."

Schutzrechtskonflikte

Softwarepatente gewähren Monopole auf Ideen und Verfahren, die in Form von Computerprogrammen umgesetzt werden. Der Patentschutz erlaubt es dem jeweiligen Patentinhaber, für eine Dauer bis zu 20 Jahren jeden anderen von der wirtschaftlichen Nutzung der patentierten Sache auszuschließen.

Dies steht jedoch im Widerspruch zu den Verwertungsrechten, die nach dem Urheberrecht jedem Urheber eines Werkes zustehen. Wer eine Softwarelösung völlig eigenständig entwickelt, dabei aber ein bestehendes Patent verletzt, läuft Gefahr, dass ihm die gewerbliche Nutzung und der Vertrieb seines Programmes untersagt wird und er die bisherigen Einkünfte an den Patentinhaber abführen muss. Hinzu kommen noch Kosten für gerichtliche Auseinandersetzungen und gegebenenfalls Schadensersatz.

Mit dem Urheberrecht hat jeder Entwickler die gleiche Chance, das Ergebnis seiner Kreativität in Form des Quellcodes zu schützen. Patente im Softwarebereich dagegen entwerten die Verwertungsrechte der Entwickler, die sich aus dem Urheberrecht ergeben. Sie bringen die Urheber um den Ertrag ihrer Leistungen und setzen sie darüber hinaus unkalkulierbaren Haftungsrisiken aus.

Damoklesschwert Softwarepatente

Die Existenz dieser illegitim erteilten, aber formell rechtskräftigen Softwarepatente bedeutet eine große Gefahr für die europäische Wirtschaft.

Dr. Carsten Emde
Geschäftsführer OSADL
Open Source Automation Development Lab



"Lieferanten stehen in der Pflicht, ihren Kunden für ihre Produkte die Freiheit von Schutzrechten Dritter zuzusichern. Für eine solche Zusicherung erfolgt üblicherweise eine Patent-Recherche, die grundsätzlich einen hohen Aufwand erfordert, im Bereich der klassischen Patente, zum Beispiel auf dem Gebiet der Fertigungstechnik, aber machbar ist. Diese Patente haben sich auch mit Hinblick auf den internationalen Wettbewerb seit langem bewährt.

Vollständig anders verhält es sich jedoch bei Softwarepatenten, die keine speziellen Fertigungstechniken beschreiben, sondern häufig grundlegende, sehr abstrakt formulierte Konzepte beinhalten. Im Gegensatz zu den eher branchenspezifischen klassischen Patenten kann ein bestimmtes Software-Konzept in allen Programmen vorkommen - unabhängig von der Branche. Zuverlässige Recherchen für Softwarepatente in einem vertretbaren Kostenrahmen sind daher praktisch ausgeschlossen. Klassische Patente sichern einer Firma, die eine bestimmte Erfindung gemacht hat, bestimmte Rechte gegenüber Mitbewerbern in der jeweiligen Branche - Softwarepatente haben das Potenzial, die gesamte Menschheit an der effektiven Nutzung des Computers zu hindern.

Das OSADL fordert daher die vollständige Patentfreiheit im Softwarebereich. Nur so kann die freie Entwicklung von Software und speziell von Open-Source-Software in der Zukunft erfolgreich fortgesetzt werden." "

Eine Umgehung der bereits bestehenden Softwarepatente ist wegen ihrer grundlegenden Natur und übermäßigen Breite nahezu unmöglich. Sollten in dieser Situation neue Regelungen geschaffen werden, die die Erfolgsaussichten von Softwarepatentklagen erhöhen, könnten nicht nur die Entwickler von Software, sondern auch gewerbliche Nutzer und Distributoren von Software jederzeit von den Patentinhabern nach Belieben verklagt werden.

Bedrohung für KMU

Angesichts der enormen Haftungs- und Kostenrisiken bei Patentverletzungen, wo es üblicherweise um Streitwerte in Millionenhöhe geht, stellen Softwarepatente eine existentielle Bedrohung besonders für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) dar. Ein einziger Prozess reicht normalerweise aus, um ein kleines Unternehmen nur durch die Gerichtskosten in den finanziellen Ruin zu treiben. Im Erfolgsfall kann der Patentinhaber außer hohen Lizenzgebühren auch Schadensersatz, Offenlegung der Vertriebs- und Kundenstrukturen, oder schlicht Unterlassung fordern.

Da die europäische Softwarebranche besonders durch innovative kleine und mittlere Unternehmen geprägt ist, wären die Folgen für den Arbeitsmarkt gravierend. Die Legitimierung von Softwarepatenten würde eine prosperierende Zukunftsbranche in Deutschland und Europa massiv und unwiderruflich schädigen.

Erster Versuch: Änderung des materiellen Patentrechts

Der Versuch von Seiten der Patentlobby, Software durch Änderung der Patentgesetze mittels einer EU-Richtlinie für patentierbar zu erklären, scheiterte 2005 an der intensiven Aufklärungsarbeit von betroffenen Unternehmen, Mittelstandsverbänden und Vereinigungen wie dem FFII, der Free Software Foundation und patentfrei.de.

Das irreführende Lobbying von Patentjuristen, Konzernen und ihren Verbänden verlor infolge dieser Aufklärung jegliche Glaubwürdigkeit, so dass die Abgeordneten des Europaparlaments den Richtlinienenwurf über die Patentierbarkeit sogenannter "Computerimplementierter Erfindungen" schließlich ablehnten.

Dr. Dirk Bisping
Vorstand BVSI
Berufsverband Selbständige in der Informatik



"Das primäre Interesse unserer Mitglieder ist, dass sie die von ihnen geschriebenen Programme ohne Einschränkung verwerten können. Der seit Jahrzehnten bewährte Urheberrechtschutz bietet uns eine angemessene Absicherung des geistigen Eigentums unserer Unternehmen. Softwarepatente hingegen untergraben den Urheberrechtsschutz durch Aushöhlung der Verwertungsrechte der Entwickler. Hinzu kommt eine existenzbedrohende Rechtsunsicherheit durch unkalkulierbare Haftungsrisiken bei versehentlicher Patentverletzung. Europa täte gut daran, seinem vielgepriesenen Jobmotor die Monopolisierung der Branche durch Softwarepatente zu ersparen"

Neuer Versuch: Änderung der zuständigen Gerichtsbarkeit

Nachdem die Patentlobby es nicht geschafft hat, Softwarepatente über den Weg materiellrechtlicher Gesetzesänderungen in Europa zu legitimieren, werden derzeit in der EU neue Versuche unternommen, die bestehenden illegitim erteilten Softwarepatente aufzuwerten.

Unter dem Deckmantel von Vereinheitlichung und Kostensenkung im Patentsystem propagierte die Europäische Patentorganisation (EPO) zunächst den Entwurf eines Vertrages zwischen den europäischen Staaten, mit dem die Rechtsprechung für Patentstreitigkeiten von den nationalen Gerichten hin zu einem neuen Europäischen Patentgericht verlagert werden soll.

Bei der Ausarbeitung dieses sog. "European Patent Litigation Agreement" (EPLA) achtete die EPO darauf, dass insbesondere Mitglieder ihres wichtigsten Organs, dem EPA, dort als Richter fungieren können. In der Konsequenz hätten diese Richter freie Hand, die bereits vom EPA erteilten Softwarepatente europaweit letztinstanzlich zu legitimieren.

Frank Garrelts
Präsident des internationalen IT-Resellerverbandes ITCA


"Die Verbesserung des europäischen Patentwesens ist eine wichtige Voraussetzung für das weitere Zusammenwachsen unseres Wirtschaftsraumes. Hierbei muss jedoch darauf geachtet werden, dass Fehler der Vergangenheit nicht unter den Teppich gekehrt werden. Nicht mehr tragfähige Patente müssen geprüft und dürfen gegebenenfalls nicht mehr verlängert werden. Der Schutz von Patenten muss im Einklang mit dem Schutz vor Patenten stehen. Kleinere Unternehmen müssen weiter ihre Programme und Dienstleistungen entwickeln und verkaufen können, ohne dass ihnen an jeder Stelle teure Patentstreitigkeiten drohen."

Überaus bedenklich war zudem die Absicht, dieses neu zu schaffende höchste Patentgericht außerhalb aller EU-Institutionen zu etablieren. Kontrollmöglichkeiten durch demokratisch gewählte Instanzen wären damit praktisch ausgeschlossen.

Dieser EPLA-Vorschlag wurde jedoch wieder bis auf weiteres fallengelassen, als abzusehen war, daß sich im Ministerrat der EU keine erforderliche Mehrheit dafür finden ließ. Von der portugiesischen Ratspräsidentschaft wurde daraufhin ein neuer, modifizierter Vorschlag vorgelegt, der einige zentrale Einwände gegen das EPLA-Modell berücksichtigt. Insbesondere soll nun das Gerichtssystem in den Rechtsrahmen der EU eingebettet werden.

Doch auch dieser neue portugiesische Vorschlag weist gravierende Mängel auf: Mitarbeiter des EPA sind weiterhin als Richter am neuen Höchstgericht vorgesehen, nachdem sie beim Patentamt entlassen wurden. Zudem wird Patentanwälten Einfluß auf die Rechtsprechung über den "beratenden Ausschuß" gewährt, was die Frage nach Interessenskonflikten aufwirft.

Christian Theune
Vorsitzender des DZUG e.V.
(Deutschsprachige Zope User Group)



"Wir haben Kontakt mit über 70 kleinen und mittelständischen Unternehmen, die mit dem Open-Source- Webapplikationsserver Zope arbeiten. Die Geschäfte laufen gut, da Zope ein sicheres, leistungsfähiges und flexibles Werkzeug ist. Sollten die unzähligen bereits erteilten Softwarepatente rechtlich durchsetzbar werden, würde diesen Unternehmen und ihren Angestellten von heute auf morgen die Existenzgrundlage entzogen, da das juristische Risiko bei der Erstellung von Webanwendungen unkalkulierbar groß würde. Hunderte von Arbeitsplätzen würden vernichtet."

Nicht zuletzt fehlt in dem Modell auch eine zentrale Berufungsinstanz, die die Unterordnung des Patentsystems unter das volkswirtschaftliche Allgemeininteresse sicherstellt und fehlgeleitete Entscheidungen im materiellrechtlichen Bereich korrigieren könnte.

Mehr zum aktuellen Vorschlag der portugiesischen Ratspräsidentschaft finden Sie auf unserer Seite zum EU-Patentgericht.


Unsere Forderungen

Die aktuelle Situation ist besorgniserregend: Das EPA verteidigt seine Erteilungspraxis in Bezug auf softwarebezogene Entwicklungen weiterhin als legitim. Verfechter und Inhaber von Softwarepatenten verkünden, dass sie auf Basis dieser Erteilungspraxis ihre Entwicklungen wirksam schützen lassen können. Konzerne, Vertreter nationaler Regierungen, die EU-Kommission und Stimmen im Europaparlament drängen auf die Einführung eines zentralisierten Patentgerichtssystems.

Elmar Geese
Vorsitzender des Linux-Verbandes


"Die leidigen Versuche, trotz des großem Widerstands im europäischen Parlament wie im europäischen Mittelstand, Patente auf Software durchzusetzen, schaden der europäischen Wirtschaft. Leider machen sich immer wieder politische Mandatsträger zu Erfüllungsgehilfen von Interessen, die nicht die Stärkung der europäischen Wirtschaftsinteressen zum Ziel haben, sondern möglichst ideale Bedingungen für Rechteverwerter, schlimmstenfalls sogenannte "Patenttrolle" schaffen wollen."

Es ist daher heute mehr denn je notwendig,

• dass vor der Installation einer europäischen Gerichtsbarkeit für Patentauseinandersetzungen ein rechtlicher Rahmen geschaffen wird, der Interpretationen ausschließt, nach denen Patente eine Wirkung auf Computerprogramme entfalten können,

• dass das EPA bezüglich seiner Erteilungspraxis und Rechtsprechung von einer unabhängigen Institution kontrolliert wird,

• dass der EPO und ihren Beschäftigten sowie Patentanwälten keine Aufgaben innerhalb der europäischen Rechtsprechungsorgane übertragen werden.

Bitte unterstützen Sie diese Forderungen durch die Unterzeichnung der

Gemeinsamen Erklärung gegen Softwarepatentierung

Ihre Unterschrift leistet einen wichtigen Beitrag, diese Forderungen zu unterstützen!

Näheres zu einzelnen Aspekten von Softwarepatenten finden Sie auch unter "Die Irrtümer der Befürworter von Softwarepatenten" und in dieser Informationsbroschüre.

Jürgen Walleneit
1. Vorsitzender der Kölner Internet Union e.V.



"Die Kölner Internet Union e.V. (KIU), der Berufsverband der Kölner Internet Firmen, lehnt Software-Patente generell ab. Software-Patente erlauben es global agierenden Konzernen grundlegende Methoden, Algorithmen und Funktionsweisen marktabschottend einzusetzen.

Sollten Software-Patente in Europa rechtlich durchsetzbar werden, würde als patentfähig erklärt, was schon seit Anbeginn der Computer-Technik existiert und Handwerkszeug, aber keine Erfindung darstellt. Innovation, Kreativität und Flexibilität blieben auf der Strecke. Kleine, mittelständische und national arbeitenden Unternehmen würden hierduch empfindliche Einkommens- und Arbeitsplatzverluste erleiden. Insbesondere dem wachsenden Open-Source-Softwaresektor entstünde großer Schaden."